III. Interdisziplinäre Trauma- Fachtagung
Thema: Gedächtnisprozesse- Aussagepsychologie versus Traumaerinnerung
Datum: Mittwoch 13.04.2016
Zeit: 9.30 – 18.30 Uhr
Ort: Kettler-Saal, Erbacher Hof Grebenstraße 24-26 55116 Mainz
Telefon: 06131 2570
Kosten: 90,- € Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen sind inklusive.
Unterkunft: Der Erbacher Hof bietet Übernachtungsmöglichkeiten an.
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Trauma Instituts
Sie ist gültig nach Eingang der Zahlung und Versendung der Anmeldebestätigung
durch das Trauma Institut. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Anmeldeschluss ist der 15.02.2016.
IBAN DE 24 551 900 000 647 509 017
BIC MVBMDE55
Stichwort: Traumafachtagung III
Die Zertifzierung durch die LPK/LÄK ist beantragt.
Ich glaube Ihnen, doch es lässt sich nicht beweisen. Unter diesem
Dilemma leiden alle – bis auf die TäterInnen.
Aussagepsychologische Gutachten werden zur juristischen
Wahrheitsfindung eingesetzt. Die konsistente und detailreiche
Darstellung von Ereignissen ist eine Voraussetzung im justiziellen
Verfahren, um eine Schilderung als erlebnisbasiert bewerten
zu können. Traumatische Erinnerungen sind oft lückenhaft
und inkonsistent. Ein Trauma übersteigt die kognitiven Verarbeitungsmöglichkeiten
eines Menschen. Traumatische Ereignisse
werden fragmentiert gespeichert. Häufig werden Einzelheiten,
die für ein Ermittlungsverfahren von Bedeutung sein
könnten, völlig ausgeblendet, da sie nicht auszuhalten sind.
Auf der anderen Seite können selbst minimale Reize als Trigger
wirken und dazu führen, dass Betroffene von Erinnerungsdetails
und Bildern überwältigt werden.
Traumatisierte sind oft nicht in der Lage, das ihnen Widerfahrene
so zu schildern, dass es gemäß den Anforderungen aussagepsychologischer
Gutachten in einer Beweiswürdigung vor
Gericht glaubhaft erscheint. Dennoch tragen sie die Last der
Erweisbarkeit. Eine Verurteilung kommt nur zustande, wenn
das Gericht davon ausgehen kann, dass der Tathergang mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so abgelaufen ist,
wie vom Opfer geschildert. Verbleibende Zweifel an der Glaubhaftigkeit
von Aussagen und das Fehlen weiterer Beweise müssen
in einem Rechtsstaat nach dem Grundsatz „in dubio pro
reo“ zum Freispruch des/der Angeklagten führen.
Die III. Interdisziplinäre Traumafachtagung möchte das Spannungsfeld
zwischen Gerechtigkeit, Unschuldsvermutung,
traumatisch bedingter Sprachlosigkeit der Opfer und der Problematik
der Beweiswürdigung thematisieren. Erkenntnisse der
Psychotraumatologie und der medizinischen Forschung können
die aussagepsychologische Begutachtung ergänzen. Wir
möchten diskutieren, wie es gelingen kann, Opfern Gerechtigkeit
widerfahren zu lassen, ohne Unschuldige zu bestrafen.
Die Tagung wendet sich an ein interdisziplinäres Fachpublikum
und soll Interessierte aus den Bereichen Justiz, Kriminalpolizei,
Psychotherapie, Opferarbeit, Medizin und sozialer Arbeit ansprechen.